AGBs

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.

3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung stimmen wir ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsabschluss

1) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die Bestellte Ware erwerben zu wollen. Mit der Bestellung kommt der Vertrag zustande, wenn wir nicht ausdrücklich der Bestellung binnen 24 Stunden widersprechen. Wir sind berechtigt, die Abwicklung des Vertrages einem Dritten zu überlassen, mit dem wir entsprechende Vereinbarungen getroffen haben. In diesem Falle erfolgt die Abrechnung des Vertragsverhältnisses durch den von uns beauftragten Dritten auf seine Rechnung.

2) Bestell der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Die Bestellung wird von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

3) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind für uns erst bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

§3 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

1) Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder –wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann – durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden, zur Fristwährung genügt die rechtzeitige Absendung.

2) Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechtes bei einem Bestellwert von bis zu 40 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen.

3) Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandenen Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucherdarf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nichtmehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

§4 Zahlungsbedingungen

1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend.

Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Preisangaben, welche wir gegenüber Unternehmen abgeben enthalten die Mehrwertsteuer nicht.

Der Verbraucher kann den Kaufpreis per Nachnahme leisten. Bei Unternehmen, die als Wiederverkäufer akzeptiert sind, erfolgt die Zahlung gegen Rechnung. Bei dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

2) Der Kaufpreis ist von Verbrauchern sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen.

Unternehmer, die als Wiederverkäufer akzeptiert sind, verpflichten sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommen sie in Zahlungsverzug.

Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt werden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4) Wechsel und Schecks nehmen wir unter Abzug der entsprechenden Zinsen und uns entstehenden Kosten unter Vorbehalt des gültigen Eingangs entgegen. Wechsel und Schecks gelten nicht als Barzahlung und werden nur erfüllungshalber angenommen.

§5 Lieferbedingungen / Gefahrenübergang

1) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über.

2) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.

4) Bei einem Vertrag mit einem Unternehmer verlängert sich die Lieferfrist bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, z. B. Betriebsstörungen, Streiks, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.

5) Sämtliche Dienstleistungen wie Beratung, Schulung werden zum Zeitpunkt der Ausführung nach Angebot / bzw. Pauschale abgerechnet. Die Berechnung der Reisekosten erfolgt ab Hattingen. Berechnet werden Fahrtkosten über km-Pauschale. Bei Berechnung über km-Pauschale sind die Kosten für die Reisezeit mit abgegolten.

§6 Eigentumsvorbehalt

1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung seiner Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrage für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nichtgehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

7) Die Installation von Software, die Einweisung in Software und die Schulung gehören, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nicht zu unseren Vertragspflichten, sondern werden gegen gesondertes Entgelt von uns übernommen.

§7 Gewährleistung

1) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nachunserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2) Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.

Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragsfähige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich ist für die Wahrung der Frist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung erlöschen die Gewährleistungsansprüche zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.

Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mängelhaftigkeit der Sache.

5) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, bleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

6) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist an Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).

7) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8) Dem Vertragspartner und Lizenznehmer ist bekannt, daß es sich bei Computersoftware um sehr komplexe Produkte handelt, deren Funktionieren von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, so dass unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Erfahrungen und Untersuchungen eine völlige Fehlerfreiheit der Software nie sichergestellt werden kann. Wir übernehmen deshalb nur Gewähr für die technische Brauchbarkeit der Software gem. der beigefügten Dokumentation. Insbesondere leisten wir keine Gewähr dafür, das die Software den betrieblichen Besonderheiten des Lizenzinhabers entspricht, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Zusicherungen nicht bevollmächtigt. Ist Software oder Ware mangelhaft, steht dem Käufer zunächst nur der Anspruch auf Nachbesserung zu. Der Verkäufer behält sich vor, stattdessen auch Ersatzware zu liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Wir sind von der Verpflichtung der kostenlosen Nachbesserung befreit, wenn an dem betroffenen Programm von dem Händler, Zwischenverkäufer, Endanwender oder einem Dritten – ohne Zustimmung- Änderungen vorgenommen wurden bzw. wenn nicht die von uns als letztgültig deklarierte Version Verwendung gefunden hat. Hierbei entfällt jede weitere Gewährleistung.

§8 Haftungsbeschränkungen

1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber dem Unternehmer haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wen uns Arglist vorwerfbar ist.

4) Außerhalb wesentlicher Vertragspflichten ist bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit die Haftung des Verkäufers, seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Für wesentliche Vertragspflichten ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des Kaufwertes der Ware begrenzt. Dies gilt auch bei schuldhafter Vertragsverletzung für den Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Nichterfüllung.

§9 Schlussbestimmungen

1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder einen Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oderwerden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Geschäftsführung: Corinna Dunker gen. Röllinghoff und Dirk Dunker gen. Röllinghoff

Handelsregister: Essen HRB 15037